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Rentenanpassung 2000 verstieß nicht gegen die Verfassung

04. September 2007 - Stichworte:

Vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wurde vor kurzem darüber entschieden, ob die Rentenanpassung im Jahre 2000 und die Aussetzung der Anpassung in 2004 verfassungsgemäß waren.

Vom BVerfG wurde klargestellt, dass sowohl die Rentenanpassung als auch die Aussetzung verfassungsgemäß waren. Das Gericht hat damit ein Urteil des Bundessozialgerichtes bestätigt. Die beiden eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen die Rentenanpassung 2000, die sich am Preisindex ausgerichtet hat und gegen die Aussetzung einer Rentenanpassung zum 01.07.2004 nahm das Gericht nicht zur Entscheidung an.


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