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Rentenbescheide: Lange nicht immer ist die Berechnung falsch
Die Deutsche Rentenversicherung hat auf ihrer Internetseite eine Klarstellung zu Berichten veröffentlicht die Aussagen, dass ein Großteil der Widersprüche gegen Rentenbescheide auf falsche Berechnungen zurückzuführen ist.
Die Deutsche Rentenversicherung hat zur Klarstellung der Behauptung die wesentlichen Punkte aus den Berichten der letzten Tage kommentiert. Zu dem Vorwurf, dass Versicherungszeiten bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt werden, erklärt die Deutschen Rentenversicherung, dass vor Festsetzung der Rente versucht wird, alle bestehenden Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen. Häufig ist dafür allerdings die Hilfe des Versicherten notwendig. Wenn nicht alle Nachweise rechtzeitig vorliegen, muss die Festlegung der Rente auf Basis der vorliegenden Unterlagen erstellt werden, damit eine Rentenauszahlung rechtzeitig erfolgen kann. Werden dann nachträglich im Widerspruchsverfahren die fehlenden Nachweise beigebracht, erfolg eine Anpassung der Rente. Die Rentenversicherung macht aber deutlich, dass die Versicherten rechtzeitig vor Rentenbeginn aufgefordert werden, ihren Versicherungsverlauf zu überprüfen.
Auch den Vorwurf, dass häufig Krankenkassenbeiträge abgezogen werden und dabei der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse nicht berücksichtigt wird, widerspricht die Deutsche Rentenversicherung. Da der Wechsel der Krankenversicherung in einem maschinellen Verfahren gemeldet wird, führt die automatisch zu einer Nebenrechnung der Rente.
Auch der Aussage, dass Ostrenten voreilig festgelegt werden widerspricht die Deutsche Rentenversicherung. Sie sagt sogar aus, dass die Rechtsfragen zur Überleitung der Renten der ehemaligen DDR überwiegend abschließend geklärt sind. Wenn keine gegenteiligen Gerichtsentscheidungen vorliegen, müssen die Rentenversicherungsträger demnach davon ausgehen, dass die von ihnen praktizierte Rechtsauslegung korrekt ist.
Weiter geht aus der Darstellung der Deutschen Rentenversicherung hervor, dass die Rentenversicherung in der Zeit von 2003 – 2006 insgesamt rund 6,36 Millionen Rentenbescheide erteilt hat, bei denen in nur gut drei Prozent der Fälle Widersprüche zugunsten der Rentenempfänger erledigt wurden.
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da kann man mal sehen, wie
da kann man mal sehen, wie unterschiedlich manche Dinge ausgelegt werden, find ich gut, dass die Deutsche Rentenversicherung das richtig stellt.