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Rentenversicherung als Pensionskasse

Der Aufbau einer Altersabsicherung in Form von Zahlungen in eine Pensionskasse wird von vielen Betrieben in Deutschland angeboten. Pensionskassen gehören damit zu einer der Stützen der betrieblichen Altersvorsorge.

Wenn ein Arbeitgeber eine Altersvorsorge in Form einer Pensionskasse anbietet, so entfällt für den Arbeitnehmer der Anspruch auf eine andere Form der Vorsorge. Die meisten Pensionskassen sind im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenabsicherung kapitalgedeckt aufgebaut. Das bedeutet, dass die jetzigen Einzahler mit ihren Beiträgen nicht die Rente der jetzigen Rentner zahlen sondern einen eigenen Kapitalstock aufbauen.

Rechtlich betrachtet sind Pensionskassen selbstständige Lebensversicherungsunternehmen oder Versorgungseinrichtungen, die in den meisten Fällen in Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit bestehen oder als Aktiengesellschaft. Sie unterliegen damit der Versicherungsaufsicht. Eine Pensionskasse kann von mehreren Unternehmen getragen werden. Aus den Beiträgen der Arbeitnehmer wird dann später die Betriebsrente finanziert.


Private Altersvorsorge Vergleich