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Rentenversicherung im Studium?
Heute kommt kaum ein Student neben seinem Studium ohne einen Nebenjob aus, und auch Hochschüler sind ab einem bestimmten monatlichen Einkommen in der Rentenkasse versicherungspflichtig. Die Beiträge vom Bruttoverdienst trägt je zur Hälfte der Arbeitgeber und der Versicherte. Die Einzahlung in die Rentenkasse kann sich in Zeiten der zunehmenden Altersarmut später für ihn durchaus einmal rechnen, so die "Bild"-Zeitung.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen. So bleibt ein Student, der in einem Praktikum, welches durch die Studienordnung vorgegeben wurde, versicherungsfrei. Ebenso gilt diese Ausnahme bei Verdiensten bis zu 400 Euro, die unter die Minijob-Regel fallen. Hier führt der Arbeitgeber einen Pauschal-Beitrag an Steuern und Sozialversicherung ab, der sich aus 15% Rentenversicherung, 13% Krankenversicherung und 2% Steuern zusammensetzt. Der Beitrag für die Krankenversicherung entfällt, wenn sich der Arbeitnehmer privat versichert. Wird allerdings die Verdienstgrenze durch mehrere geringfügige Nebenjobs überschritten, tritt auch hier die sofortige Versicherungspflicht in die Rentenversicherung ein.
Versicherungsfrei bleiben Studenten, die ein begrenztes Arbeitsverhältnis eingehen, welches im Vorhinein auf zwei Monate oder 50 Tage begrenzt ist. Hierbei spielt auch die Höhe des Verdienstes für die Rentenversicherung keine Rolle.
Der "Bild"-Zeitung zufolge rechnet sich für Studenten das Einzahlen in die Rentenversicherung, da die deutsche Rentenversicherung nur drei Schul- und Studienjahre bei der späteren Rente anrechnet, was sich später auf die Höhe des Rentenbetrages auswirken kann. Ebenso tritt eine Berücksichtigung erst ab dem 17. Lebensjahr ein. Deshalb liegt für den späteren Rentenanspruch ein wichtiger Vorteil in ein frühes und/oder freiwilliges Einzahlen, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Den Studenten steht auch die private Rentenversicherung offen, mit der der Lebensstandard im Rentenalter schon durch einen geringen monatlichen Beitrag angehoben kann.
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