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Rieser-Sparer: Erweiterung für Förderberechtigte
Durch das neue Eigenheimrentengesetz wurde der Kreis der Förderberechtigten erweitert und so haben jetzt auch Erwerbsminderungs- oder Dienstunfähigkeits-Rentenempfänger einen unmittelbaren Anspruch auf die Förderung. Der Deutsche Rentenversicherungsbund weist darauf hin, dass zum Erhalt der weiteren Förderung die entsprechenden Riester-Verträge umgestellt werden müssen.
Bislang waren Ehegatten nur mittelbar förderberechtigt, falls nur einer von Ihnen einen Riester-Vertrag abgeschlossen hatte. Sie konnten einen sogenannten Huckepackvertrag abschliessen und erhielten die Zulagen, ohne die Einzahlung eines Mindesteigenbetrages. Das ist nach der neuesten Rechtsänderung nun anders, denn jetzt müssen sie zum Erhalt der Förderung auch einen Mindesteigenbeitrag leisten und sind somit unmittelbar förderberechtigt.
Daher rät die Deutsche Rentenversicherung Bund Kontakt mit dem Anbieter der Riester-Rente zur Abänderung der sogenannten Huckepackverträge aufzunehmen, denn nur dann ist auch weiterhin die volle Förderung gewährleistet. Aus dem Vorjahreseinkommen errechnet sich der jährliche Mindesteigenbeitrag. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist das beispielsweise der Jahresbetrag der Bruttorente vor Abzug der einbehaltenen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für eine Versicherte mit einem Kind würde der jährliche Mindesteigenbeitrag 2008 141 Euro bei einer Bruttojahresrente von 12.000 Euro betragen.
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