Riester-Rente ermöglicht Umgehung der Abgeltungssteuer

26. Oktober 2008 - Stichworte:

Ab dem kommenden Jahr kann für viele Bundesbürger, die sich mithilfe des Staates ein kleines Vermögen für das Alter aufbauen wollen, die sehr beliebten Riester-Fondssparpläne noch mehr an Attraktivität gewinnen – denn zum Jahreswechsel wird die Abgeltungssteuer eingeführt. Sparer, die mit Aktien oder Fonds Gewinne erwirtschaften, müssen dann 25 Prozent plus Soli und eventuell Kirchensteuer an den Fiskus abführen.

Anleger konnten bisher ihre Gewinne aus Fonds und Aktien steuerfrei einstreichen, wenn sie diese länger als zwölf Monate gehalten haben. Für Aktien und Fonds, die ab dem kommenden Jahr erworben werden, ist das nicht mehr möglich. Die Fondsindustrie arbeitet fieberhaft an Möglichkeiten, die Steuer doch noch zu umgehen und bietet häufig Dachfonds an, die jedoch häufig sehr teuer sind. Ein günstigeres Steuer-Schlupfloch für den Sparer, der unbedingt sein Geld in Fonds investieren möchte, bietet ein nicht geförderter Riester-Fondssparplan, den jeder Bundesbürger abschließen kann – auch diejenigen, die bereits mit einer staatlich geförderten Riester-Rente für ihr Alter vorsorgen. Markus Temme, Pressesprecher bei Union Investment versichert: „Wir werden mit einem entsprechenden Angebot auf den Markt kommen.“ Anleger, die bereits einen Riester-Fondssparplan abgeschlossen haben, sollen die Möglichkeit erhalten, ihren Vertrag zu übersparen. Die bei Auszahlung im Alter üblichen Steuern werden nicht fällig, da der Sparer in der Einzahlungsphase keine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Somit muss er keinen Cent der Erträge an den Fiskus abführen, da er von dem Reglement profitiert, wonach Auszahlungen aus der Riester-Rente nicht der Abgeltungssteuer unterliegen.

Die Auswahl an Riester-Fondssparplänen ist leider stark begrenzt, da nur sieben Fondsgesellschaften entsprechende Fondssparpläne anbieten.



Angebot zur privaten Altersvorsorge anfordern: