Navigation

Benutzeranmeldung

Riester Rente: EuGH fordert Nachbesserung

14. September 2009 - Stichworte:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die aktuellen Regeln der Riester-Rente gegen europäisches Recht verstoßen und zwar gleich in drei Punkten. Deshalb muss Deutschland die Richtlinien für die Riester-Förderung nachbessern.

Die Korrektur betrifft erstens Rentner, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen wollen. Diese mussten bislang die erhaltenen Zulagen zurückzahlen, doch das ist laut EuGH nicht zulässig. Die Rückzahlungspflicht hat nach Ansicht der Richter einen "abschreckenden Charakter" für alle Auswanderungswilligen, die bislang aus diesem Grund auf eine Riester-Rente verzichtet haben.

Auch die Vorschrift, die Wohn-Riester-Verträge nur für Immobilien in Deutschland zulässt, muss korrigiert werden. Der EuGH fordert, dass Riester-Sparer überall in der EU Wohnungen und Häuser erwerben dürfen können, die mit dem staatlichen Darlehen gefördert werden.

Grenzpendler sind dem EuGH zufolge derzeit von der aktuellen Riester-Regelung benachteiligt, denn sie sind von der staatlichen Förderung ausgeschlossen, weil sie hierzulande nicht komplett steuerpflichtig sind. Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten und im Ausland wohnen, müssen laut EuGH aber gleichberechtigt sein und ebenso Anspruch auf die Förderung haben.



Private Altersvorsorge Vergleich