Riester-Rente vermutlich nicht mit EU-Recht vereinbar

Laut einem dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegten Rechtsgutachten sind mehrere Regelungen der deutschen Riester-Rente nicht mit EU-Recht vereinbar.

Bei den entsprechenden Regelungen handelt es sich u.a. um die Gewährung der Altersvorsorgezulage nur für uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtige Bürger. Auch die Regelung, dass die Zulagen nach einem Umzug ins Auslang ggf. zurückgezahlt werden müssen und dass bezuschusste Bausparverträge nur für Wohnungen in Deutschland eingesetzt werden dürfen, wird kritisiert.

Weil diese Regelungen diskriminierend seien und zu einer unzulässigen Beschränkung der Freizügigkeit für Arbeitnehmer führten, hat die EU-Kommission Deutschland verklagt (Az.: C-269/07). Nach Ansicht der Bundesregierung sind die Regelungen gerechtfertigt, da die Riester-Förderung als Ergänzung zur gesetzlichen deutschen Rente verstanden werden soll.

Das Gutachten ist für das im Sommer erwartete Urteil des EuGH nicht bindend, allerdings folgt das Gericht in Luxemburg in den allermeisten Fällen den Empfehlungen der Gutachten.



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