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Riester-Rente wechseln

26. November 2007 - Stichworte:

Angesichts der Testergebnisse von Stiftung Warentest, die große Qualitätsunterschiede - bis zu 21% höhere Auszahlungen - zwischen den verschiedenen Angeboten von Riester-Renten aufzeigten, stellt sich die Frage nach einem Wechsel, der durchaus möglich ist. Hierbei ist die Kündigungsfrist zu beachten, die für Rentenpolicen, Fondssparpläne oder Banksparpläne bei drei Monaten liegt und zum Quartalsende erfolgen muss. Bedeutet die Kündigung der Riester-Rente auch gleichzeitig das Ende der Riester-Altersvorsorge, müssen die vom Staat gewährten Zuschüsse zurückgezahlt werden, bei der Überführung des Vermögens in einen neuen Riester-Vertrag bleiben diese jedoch erhalten.

Bei allen Riester-Rentenversicherungen gilt zudem: Die garantierte Mindestverzinsung ist nur dann gültig, wenn der Vertrag nicht vor Rentenbeginn gekündigt wird, ansonsten muss man mit anderen Zinssätzen rechnen.

Bei einem Wechsel oder einer Kündigung der Riester-Rente fallen Gebühren an, die sich bei Fondssparpläne auf 25-150 Euro belaufen. Auch der bereits gezahlte Ausgabeaufschlag ist hier abzuschreiben. Die frühzeitige Kündigung einer Renten- oder Fondspolice ist aufgrund der während der ersten fünf Jahre abzuzahlenden Abschlussgebühren deutlich teurer. Möglicherweise erhält man hier weniger als man eingezahlt hat. Verträge, die vor oder in 2004 abgeschlossen wurden, enthalten eine zehnjährige Abzahlungsdauer. Mit jedem neuen Riester-Vertrag fallen wiederum neue Abschlusskosten an, die ebenfalls abbezahlt werden müssen.

Dennoch empfehlen Experten, bei einem ungünstigeren Produkt zu wechseln, da der durch den Wechsel entstandene finanzielle Schaden im Vergleich zu den besseren Renditen sehr gering ist. Bei langen Laufzeiten kann ein Unterschied im Zinssatz von 1% bereits einen Mehrertrag von 10.000 Euro ausmachen, allerdings sollten die Wechselkosten durchaus bedacht werden, wenn der Rentenbeginn zeitnah erfolgt.



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