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Riester Rente wird künftig neu geregelt

10. September 2009 - Stichworte:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte, dass die Bundesrepublik Deutschland Teile der Riester-Rente nachbessern muss. Damit kam der Gerichtshof einer Klage der EU-Kommission nach.

Laut der Klage seien Regelungen unzulässig, welche die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes einschränken. Demnach sollen Rentner künftig die Riester-Förderung nicht mehr zurückzahlen müssen, wenn sie ins Ausland umziehen.

Ebenfalls als Rechtswidrig eingestuft wurde die Regelung, dass in Deutschland arbeitende EU-Bürger keinen Anspruch auf Riester-Förderung haben. Auch hier ist eine Nachbesserung in der Gesetzgebung notwendig.


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