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Rürup-Rente für Beamte
Als Zielgruppe der Rürup-Rente werden in einem Bericht der "Bild"-Zeitung insbesondere Selbstständige und Freiberufler - allerdings auch Beamte genannt, für die der gleiche steuerliche Vorteil, gilt. Jahr für Jahr steigt der steuerfreie Beitrag zur Rürup-Rente um zwei Prozent. Allerdings müssen Beamte berücksichtigen, dass ihnen ein fiktiver Betrag, der zur Gleichbehandlung der Absetzbarkeit zwischen Arbeitnehmern und Beamten dient, in Höhe von 19,9 Prozent (aktueller Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung) vom maximal steuerlich absetzbaren Beitrag abgezogen wird. Für einen ledigen Beamten, der einen Rürup-Renten-Vertrag mit dem Höchstbeitrag von 20.000 Euro im Jahr (Verheiratete 40.000 Euro) abgeschlossen hat, bedeutet das, dass dieser in voller Höhe in den Rürup-Vertrag fließt. Allerdings werden ihm vor der steuerlichen Absetzbarkeit 19,9 Prozent abgezogen und hiernach der jeweilige Prozentsatz (2009: 68 Prozent) für die Steuererklärung ermittelt. Deshalb sollten Beamte vor Abschluss eines Rürup-Vertrages prüfen, ob sich der steuerliche Vorteil für sie lohnt.
Die Rürup-Rente kann genau wie die gesetzliche Rentenversicherung nur in monatlichen Beiträgen, spätestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, ausbezahlt werden und wird deshalb auch als Leibrente bezeichnet. Der Gesetzgeber wollte dadurch sicherstellen, dass die angesparten Beiträge ausschließlich der Altersvorsorge der Versicherungsnehmer dienen und von ihnen nicht für andere Zwecke ausgegeben wird. Somit wollte man auch eine Belastung der Staatskasse durch Versicherungsnehmer vermeiden.
Da die Rürup-Rente erst im Rentenalter und ausschließlich als Rente zur Auszahlung kommt, handelt es sich laut Sozialgesetzbuch bei dem angesparten Geld nicht um „verwertbares Vermögen“, welches in der Ansparphase auch nicht gepfändet werden kann. Auch bei Arbeitslosengeld II (Hartz-IV-Leistungen) kann er nicht angerechnet werden, wenn der Vertrag noch vor Antragstellung abgeschlossen wurde.
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