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Rürup- und Riester-Sparen gleichzeitig
Die Altersvorsorge mit einem Riester-Rentenvertrag und einem Rürup-Rentenvertrag schließt sich nicht grundsätzlich gegeneinander aus. Wenn ein Versicherungsnehmer in seinem Berufsleben häufiger zwischen einem Angestelltenverhältnis und der Selbstständigkeit hin und her wechselt, kann er mit beiden Formen für das Alter vorsorgen.
Auf diesen Umstand hat die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ in Berlin hingewiesen. Die Initiative wird unter anderem von der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesregierung getragen. Wechselt also ein Berufstätiger häufig zwischen Angestelltenverhältnis und Selbständigkeit hin und her hat er so die Möglichkeit jederzeit etwa für die private Altersvorsorge zu tun.
Wechselt beispielsweise ein Angestellter in die Selbstständigkeit so hat er die Möglichkeit einen bestehenden Riester-Vertrag ohne Förderung weiter zu besparen oder ihn beitragsfrei zu stellen. In diesem Fall ruht der Vertrag so lange keine Einzahlung erfolgt. Steht der Sparer dann wieder in einem Angestelltenverhältnis kann der Vertrag weitergeführt werden.
Eine weitere Möglichkeit stellt die so genannte Huckepack-Lösung da. Hierbei kann der Ehepartner, sofern er in einem Angestelltenverhältnis steht, den Selbständigen Partner mit in den Riester-Vertrag aufnehmen und beide können so von der Förderung profitieren. Förderung aus einem Riester-Rentenvertag erhalten grundsätzlich nur rentenversicherte Beschäftigte und Beamte.
Bei der Rürup-Rente hingegen können alle Sparer für das Alter vorsorgen, diese Anlageform ist aber in der Regel für Selbstständige interessant. Die Beiträge werden vom Sparer je nach Einkommen selbst festgelegt. Dies kommt Selbstständigen besonders entgegen, da sie in den meisten Fällen über schwankende Einkommen verfügen.
Bei der Rürup-Rente können Alleinstehende jährlich bis zu 20.000 Euro einzahlen, verheiratete bis zu 40.000 Euro von denen dann zwei Drittel steuerlich absetzbar sind. In wie fern ein Rürup-Vertrag ruhend gestellt werden kann hängt von den einzelnen Vertragsbedingungen ab.
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Hört sich für mich ehrlich
Hört sich für mich ehrlich gesagt nach einer eher theoretischen Variation an - man weiß ja in den seltensten Fällen, ob man in der Zukunft in seinem Berufsleben häufiger zwischen einem Angestelltenverhältnis und der Selbstständigkeit hin und her wechselt. Und wenn etwas nicht kalkulierbar ist, wird es wohl kaum ernsthaft in so langfristige Überlegungen wie die private Altersvorsorge einbezogen werden.
Ich für meinen Teil habe ein ganz interessantes Tool entdeckt, um meine persönliche Situation im Hinblick auf die Versorgung im Alter auszuwerten: Mit einem Vorsorgeplaner(z.B. von Cortal Consors - cortalconsors.de/Vorsorgen/Vorsorgeplaner) bekommt man unter Berücksichtigung der individuelle Lebenssitution Vorschläge für eine zugeschnittene private Altersvorsorge - so kann man sich ganz unverbindlich erst mal schlau macht, dann lässt man sich später auch nichts aufschwatzen!