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Staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
Einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge kann die betriebliche Altersvorsorge mit der staatlichen Riester-Förderung kombiniert werden und zwar über eine Pensionskasse, eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds. Welches Modell ausgewählt wird, entscheidet der Arbeitgeber, der sich auch um die staatlichen Zulagen kümmert. Alternativ wird dies vom Anbieter des Vorsorgeproduktes übernommen, der die Beiträge direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers weitergeleitet bekommt. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, nur den Antrag auf Anrechnung der Beiträge als Sonderausgaben muss er selbst beim Finanzamt stellen.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge zahlt der Arbeitgeber einen festgelegten Anteil aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers an den Anbieter der Pensionskasse, die von mindestens einem Unternehmen getragen wird. Aus dieser Kasse erhält der Versicherte dann später eine monatliche Rente ausbezahlt und das lebenslang. Es besteht die Möglichkeit alternativ ein Kapitalwahlrecht zu vereinbaren, d.h. das gesamte Kapital wird zu Rentenbeginn in einer Summe ausgezahlt. Diese Vereinbarung muss allerdings zu Vertragsbeginn erfolgen.
Auch bei der Riester-geförderten betrieblichen Altersvorsorge werden die hieraus gezogenen Leistungen im Falle von Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen angerechnet, erklärt die "Bild"-Zeitung. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann die Betriebsrente mitgenommen werden.
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