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Steueridentifikationsnummer bei Rentenantrag mit angegeben
Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen weist darauf hin, dass jeder künftige Bezieher einer Rente ab sofort bei seinem Rentenantrag die Steueridentifikationsnummer mit angeben muss.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat bereits 2008 allen Bürgerinnen und Bürgern diese elfstellige Nummer mitgeteilt. Die ein Leben lang gültige Steueridentifikationsnummer ist auch bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommensteuer gegenüber den Finanzbehörden zu verwenden.
Bei dem Antrag auf Rente, der üblicherweise ein Vierteljahr vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden sollte, muss seit 2008 auch die internationale Bankverbindung mit angegeben werden. Die Rentenversicherung sagt, dass die internationale Kontonummer IBAN sowie die internationale Bankleitzahl BIC einem aktuellen Kontoauszug entnommen werden könne.
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