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Abgeltungssteuer
Abgeltungssteuer. Hohe Freibeträge auf Renten und Pensionen
Vor der Abgeltungssteuer müssen Ruheständler keine Angst haben, denn wenn ihre zu versteuernden Einkünfte unter 7664 Euro liegen, müssen sie auf Zinsen und Dividenden keine Steuern zahlen. Jedoch müssen die Ruheständler dazu beim Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen.
Riester-Rente ermöglicht Umgehung der Abgeltungssteuer
Ab dem kommenden Jahr kann für viele Bundesbürger, die sich mithilfe des Staates ein kleines Vermögen für das Alter aufbauen wollen, die sehr beliebten Riester-Fondssparpläne noch mehr an Attraktivität gewinnen – denn zum Jahreswechsel wird die Abgeltungssteuer eingeführt. Sparer, die mit Aktien oder Fonds Gewinne erwirtschaften, müssen dann 25 Prozent plus Soli und eventuell Kirchensteuer an den Fiskus abführen.
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Abgeltungssteuer kann die Rente drastisch verringern
Im kommenden Jahr 2009 tritt die so genannte Abgeltungssteuer in Kraft, doch wie eine Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK im Auftrag der WGZ Bank bei 2000 Bundesbürgern ergab, kennen fast zwei Drittel der Deutschen noch nicht einmal den Begriff, geschweige denn wissen, was sich dahinter verbirgt. Nur 4% der Befragten schätzte sich selbst als gut bis sehr gut informiert ein.
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