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Arbeitslosigkeit

Gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosigkeit

Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mitteilt, werden Beiträge auch während der Zeit einer Arbeitslosigkeit fällig. Während der Zeit der Arbeitslosigkeit zahlt die Bundesagentur für Arbeit für Empfänger von Arbeitslosengeld I 80 Prozent der bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge weiterhin auf das Rentenkonto des Versicherten ein, wo sie dann gutgeschrieben werden.


EU-Sozialbericht: Rente für Mütter und Arbeitslose

05. März 2009 - Stichworte:

Laut dem aktuellen EU-Sozialbericht kann sich eine Babypause im Berufsleben in vielen EU-Staaten negativ auf die spätere Rentenzahlung auswirken: In Deutschland und vier anderen EU-Staaten erhöhen sich die Rentenansprüche bei einem einzigen Jahr Babypause zunächst, und in Österreich beläuft sich dieser Anstieg sogar auf 2%, aber in fast allen Ländern wird die Rente mit dem zweiten und dritten Jahr Erziehungsurlaub spürbar niedriger. In Deutschland müssen Mütter in diesem Fall mit einem Minus von über 2% rechnen.


Keine Zwangsrente für Arbeitslose mehr

29. November 2007 - Stichworte:

Hartz IV Empfänger werden nun nicht mehr in die sogenannte Zwangsrente geschickt und erleiden somit auch keine so große Einbußen mehr in der Rente. Darauf einigten sich Union und SPD am Donnerstag in Berlin.

Ältere Arbeitslose unterlagen bisher der sogenannten 58er Regelung, sprich wer 58 Jahre alt ist und Arbeitslos ist wurde nicht weiter vermittelt, bzw. konnte darauf verzichten und solange Geld von der Arbeitsagentur beziehen bis er in Rente geht. Diese Regelung soll nun zum Jahresende auslaufen.


Einigung bei Mindestlohn und Frühverrentung

29. November 2007 - Stichworte:

Zwischen den beiden Regierungsparteien Union und SPD gab es in den letzten Wochen viele Meinungsverschiedenheiten im Bezug auf den Mindestlohn für Postbedienstete und die Frühverrentung. Berichten zur Folge soll es jetzt zu einer Einigung gekommen sein. Damit wären zwei wesentliche Themen der Bundesregierung, die in den letzten Wochen zu vielen Diskussionen geführt hatten, vom Tisch.


Rente mit 67 löst Arbeitsmarktprobleme nicht

27. Juni 2007 - Stichworte:

Viele Rentenexperten sagen einheitlich, dass die Rente mit 67 unumgänglich ist, da die ansteigende Lebenserwartung der Deutschen zu einer permanenten Leistungsausweitung bei der Rentenversicherung führen wird.

Wissenschaftler weisen aber auch darauf hin, dass die Einführung der Rente mit 67 Jahren nicht das Problem löst, das ältere Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt haben. Sie finden keinen Job, weil viele Unternehmen nicht bereit sind, ältere Menschen einzustellen. Dies geht aus einer Studie hervor, die vor kurzem von der Zeitschrift „RV aktuell“ herausgegeben wurde.

Damit die Renten mit 67 überhaupt positive Impulse geben kann, müssen die Probleme am Arbeitsmarkt unbedingt gelöst werden. Ansonsten wird es dazu kommen, dass viele Menschen mit Abschlägen vorzeitigt in Rente gehen müssen und mit der ihnen dann zustehenden Rente auf gar keine Fall auskommen werden. Zudem führt eine hohe Arbeitslosigkeit bei Älteren Arbeitnehmer dazu, dass keine Gelder in die Rentenkasse eingezahlt werden.

Ein wesentlicher Ansatzpunkt, um das Risiko der Arbeitslosigkeit für ältere Menschen zu senken ist die Qualifikation des Arbeitnehmers. Experten gehen davon aus, dass die Qualifikation eines Arbeitnehmers in Zukunft noch viel stärker darüber entscheiden wird, ob er einen Job bekommt oder nicht. Menschen mit geringer Qualifikation oder gar ohne Ausbildung werden es noch schwerer haben.


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