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Ausbildung
Waisenrente nur bis zum Abschluss von Schule oder Ausbildung
Sterben die Eltern von Kindern und Jugendliche gibt die Deutsche Rentenversicherung in dieser schwierigen Situation finanziellen Halt: Mit einer Waisenrente will sie den Jugendlichen den Weg in die Zukunft erleichtern. Jugendliche die nach ihrem 18. Geburtstag weiterhin zur Schule, Studieren oder eine Ausbildung machen, können die Waisen-Rente sogar bis zum Abschluss von Schule, Studium oder Lehre erhalten, in der Regel bis zum 27. Lebensjahr, das gibt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover bekannt.
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Ausbildungssuchend nach dem Schulabschluss
Wer nach dem Schulabschluss nicht gleich einen Studienplatz oder einen Ausbildungsplatz gefunden hat, der sollte sich auf jeden Fall bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Schulabgänger haben zwar keinen Anspruch auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit aber die Zeit, in der sie auf der Suche nach einem Ausbildungs- bzw. Studienplatz sind zählt zu den Anrechnungszeiten für die Rentenversicherung. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Bund hingewiesen.
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