Ausbildungssuchend

Ausbildungssuchend nach dem Schulabschluss

06. Juli 2007 - Stichworte:

Wer nach dem Schulabschluss nicht gleich einen Studienplatz oder einen Ausbildungsplatz gefunden hat, der sollte sich auf jeden Fall bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Schulabgänger haben zwar keinen Anspruch auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit aber die Zeit, in der sie auf der Suche nach einem Ausbildungs- bzw. Studienplatz sind zählt zu den Anrechnungszeiten für die Rentenversicherung. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Bund hingewiesen.


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