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BAG

BAG wies Klage von TMD-Beschäftigten auf Erhöhung der Betriebsrenten ab

11. Februar 2009 - Stichworte:

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies am Dienstag eine Klage von ehemaligen Textar-Beschäftigten auf Erhöhung ihrer Betriebsrente ab und hob damit ein vorangegangenes positives Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf auf. Das BAG teilte in seiner Urteilsbegründung mit: wenn Schwierigkeiten des Konzerns absehbar auf die Tochter durchschlagen, sie die Ertragskraft des Konzernteils, der die Betriebsrente zahlen muss, zweitrangig (Az.: 3 AZR 727 / 07). Sollte ihre wirtschaftliche Lage eine Erhöhung zulassen, sind Unternehmen laut Gesetz dazu verpflichtet.


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