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Beamte
Rente: Beamte sollen bis 68 arbeiten
In den vergangenen Tagen sprachen sich junge Politiker für die Beamtenpension mit 68 aus und bringen demnach die Debatten um das Renteneintrittsalter erneut ins Rollen. Ökonom Raffelhüschen erklärte, dass die Pensionen von der demografischen Entwicklung deutlich stärker getroffen werden als die gesetzliche Rente.
So wird die Zahl der Staatsrentner Berechnungen zufolge innerhalb der nächsten 40 Jahre von bisher einer Million auf bis zu 1,6 Millionen steigen. Aufgrund der demografischen Entwicklungen müssen immer weniger Steuerzahler die Pensionen der Staatsrentner finanzieren.
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Rürup-Rente für Beamte
Als Zielgruppe der Rürup-Rente werden in einem Bericht der "Bild"-Zeitung insbesondere Selbstständige und Freiberufler - allerdings auch Beamte genannt, für die der gleiche steuerliche Vorteil, gilt. Jahr für Jahr steigt der steuerfreie Beitrag zur Rürup-Rente um zwei Prozent. Allerdings müssen Beamte berücksichtigen, dass ihnen ein fiktiver Betrag, der zur Gleichbehandlung der Absetzbarkeit zwischen Arbeitnehmern und Beamten dient, in Höhe von 19,9 Prozent (aktueller Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung) vom maximal steuerlich absetzbaren Beitrag abgezogen wird.
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Niedrigere Beamtenpensionen
Heute wurde der Versorgungsbericht der Bundesregierung im Kabinett beraten. Aus ihm geht hervor, dass die Beamtenpensionen gesunken sind. Innenminister Wolfgang Schäuble erklärte gegenüber rp-online, dass die Beamtenversorgung heute niedriger ist als früher, da die Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auch auf den Versorgungsbereich übertragen werden.
Er rät jedem Beamten, der auch im Ruhestand seinen bisherigen Lebensstandard aufrechterhalten möchte, privat fürs Alter vorzusorgen.
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Altersversorgung für Beamte und Angestellte
Politiker von SPD und CDU fordern nun, die Altersversorgung von Beamten und Angestellten anzugleichen. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hatte in der "Bild"-Zeitung in ihrer Mittwochausgabe eine grundlegende Reform der Pensionen angemahnt.
Witwengeld bei Beamten
Eine oft aufkommende Frage ist, ab wann das Witwengeld gekürzt wird. Aktuell erhält die Witwe eines verstorbenen, wenn dieser Beamter war, 60 Prozent des Ruhegehalts, welches der verstorbene erhalten hätte wenn er am Tag des Tods in den Ruhestand gegangen wäre. Allerdings nicht immer, Voraussetzung hierfür ist, dass die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde, bei Eheschließungen danach werden nur noch 55 Prozent gezahlt.
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Beamte sollten Rentenantrag stellen
Beamte die vorher einige Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben sollten ganz genau rechnen. Beamte die in Pension gehen oder sind, sollten einen Rentenantrag stellen, zumindest dann wenn sie mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Zu beachten ist hier, dass durch das Beamtenversorgungsgesetz vorgesehen ist, dass Renten unter Umständen auch auf die Pension angerechnet werden können.
Beamte mit Sonder-Bonus früher in Rente
Im Bundesland Nordrhein-Westfahlen wurden jetzt erstmals Pläne vorstellt, in denen auch für Beamte die „Rente mit 67“ eingeführt werden soll. Bevor diese Pläne analog zur Anhebung des Rentenbeginnalters für Angestellte umgesetzt werden, muss zunächst die „Sollstärke an Landesbediensteten für eine effiziente und schlagkräftige Truppe“ erreicht werden, so die Einschätzung von Finanzminister Helmut Linssen (CDU).
Beamte erst mit 65 in Rente
Nachdem auch bei Beamten Versorgungsabschläge eingeführt wurden (in 2001) gehen seit dem immer mehr Beamte zum spätestensmöglichen Zeitpznkt, nämlich mit 65 in Rente. Im vergangenen Jahr lag die Zahl der Neupensionäre mit 65 Jahren bei 36 %.
Bevor die Abschläge eingeführt wurden lag die Zahl der Beamten, die bis zum 65 Lebensjahr gearbeitet haben bei unter 10 %. Diese Zahlen wurden von Statistischen Bundesamt in Wiesbaden vor kurzem bekannt gegeben.
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