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DRV
Auch bei Insolvenz muss zu Unrecht gezahlte Rente zurückgezahlt werden
Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass unrechtmäßig erhaltene Rentenzahlungen auch bei privater Insolvenz zurückgezahlt werden müssen. In dem Fall hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) festgestellt, dass eine 57-jährige Witwe zu viel Witwenrente erhalten hat, weil sie rentenminderndes Einkommen erzielt hat. Zwischenzeitlich hatte die Witwe private Insolvenz beantragt. Die DRV meldete die zuviel gezahlte Rente als Forderung an und kürzte gleichzeitig die monatlichen Bezüge der Witwe von 894 Euro um 100 Euro. Die Witwe klagte dagegen, jedoch ohne Erfolg.
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Mehr Anträge auf Rehabilitation bei Deutscher Rentenversicherung
Die Zahl der Anträge auf gesundheitliche Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung in Mitteldeutschland ist im ersten Halbjahr dieses Jahres deutlich angestiegen. Ca. 66 000 Versicherte aus den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben entsprechende Anträge gestellt.
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DRV warnt vor Trickbetrügern
Von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wurde vor Trickbetrügern gewarnt, die sich persönliche Daten von Versicherten und Rentner erschleichen. Die Betrüger treten dabei als Mitarbeiter der Behörde auf.
Wie die DRV mitteilte waren es in den vergangenen Tagen vermehrt Fälle bekannt geworden, bei denen angebliche DRV-Mitarbeiter sich telefonisch bei Versicherten gemeldet haben und Konto- und Adressdaten erfragt haben. Als Begründung gaben die Betrüger an, dass die Adressen neu abgeglichen werden müssten bzw. die Kontodaten benötigt werden, da zu viel gezahlte Rentenbeiträge zurückerstattet werden sollen.
Von der Deutschen Rentenversicherung wurde deutlich gemacht, dass solche Daten grundsätzlich zur schriftlich abgefragt werden und nie telefonisch. Versicherte und Rentner sollten also auf gar keinen Fall vertrauliche Daten am Telefon herausgeben.
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