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Europäischer Gerichtshof
Riester Rente wird künftig neu geregelt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte, dass die Bundesrepublik Deutschland Teile der Riester-Rente nachbessern muss. Damit kam der Gerichtshof einer Klage der EU-Kommission nach.
Laut der Klage seien Regelungen unzulässig, welche die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes einschränken. Demnach sollen Rentner künftig die Riester-Förderung nicht mehr zurückzahlen müssen, wenn sie ins Ausland umziehen.
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Riester-Rente vermutlich nicht mit EU-Recht vereinbar
Laut einem dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegten Rechtsgutachten sind mehrere Regelungen der deutschen Riester-Rente nicht mit EU-Recht vereinbar.
Bei den entsprechenden Regelungen handelt es sich u.a. um die Gewährung der Altersvorsorgezulage nur für uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtige Bürger. Auch die Regelung, dass die Zulagen nach einem Umzug ins Auslang ggf. zurückgezahlt werden müssen und dass bezuschusste Bausparverträge nur für Wohnungen in Deutschland eingesetzt werden dürfen, wird kritisiert.
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Europäischer Gerichtshof stärkt Rentenrechte deutscher Vertriebener
Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil entschieden hat, dürfen deutsche Vertriebene nicht weniger Rente bekommen, nur weil sie nicht in Deutschland wohnen. Laut einer Sonderbestimmung in einer EU-Verordnung war es den deutschen Rentenbehörden bislang erlaubt, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbene Versicherungszeiten nur dann für die Rentenbemessung zu berücksichtigen, wenn der Empfänger auch in Deutschland wohnt.
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