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Hinzuverdienst
Hinzuverdienst auch bei Hinterbliebenenrente möglich
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass auch Empfänger von Witwen- und Waisenrenten grundsätzlich Geld hinzuverdienen dürfen, ohne dass bei ihrer Hinterbliebenenversorgung Abstriche gemacht werden. Erst wenn das Einkommen bestimmte Freibeträge überschreitet, wird die Zahlung der Hinterbliebenenrente wie bei der Altersrente gekürzt.
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Hinzuverdienst für Rentner
Irrtümlich wird häufig davon ausgegangen, dass Rentner 400 Euro im Monat hinzuverdienen dürfen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Das ist nicht ganz richtig!
Früh-Rentner dürfen zum Beispiel nur maximal 350 Euro im Monat dazuverdienen wenn sie eine Kürzung ihrer Rente vermeiden wollen.
Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze, die in den meisten Fällen bei 65 Jahren liegt, dürfen Rentner hinzuverdienen soviel sie wollen, also unbegrenzt. Verdient man unter der Regelaltersgrenze mehr als 350 Euro im Monat dazu, wird die Rente teilweise oder ganz gekürzt.
Renteneintritt soll flexibler werden
Das Thema Rente mit 67 ist immer noch in aller Munde und viele Experten machen sich Gedanken darüber, wie der Renteneinstieg für die Versicherungsnehmer so sanft und flexibel wie möglich gestaltet werden kann. Die Rentenexperten der SPD arbeiten zur Zeit an einem Konzept für einen flexiblen Übergang in den Ruhestand.
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