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Minijob
Minijob – besser als gar keine Arbeit
Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger sind froh, wenn sie ihn bekommen, den sogenannten Minijob. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um Kurzarbeit, auch gleichzusetzen mit dem Begriff „geringfügig bezahlte Beschäftigung“.
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Minijob: Immer mehr Rentner gehen arbeiten
Immer mehr Rentner müssen arbeiten gehen, um finanziell klar zu kommen. Wie das Bundessozialministerium mitteilt ist die Zahl der Minijobber im Alter von über 65 Jahren um knapp 39 Prozent auf gut 702.000 Personen gestiegen. Noch dazu kommen fast 115.000 Ältere, die derzeit sozialversicherungspflichtig arbeiten.
Minijobs schützen nicht vor Zwangsrente
Minijobs sind beliebt und so mancher Empfänger von ALG II (Hartz IV) würde im Alter ab 60 lieber einen solchen annehmen, als von der Bundesregierung mit 63 in die Zwangsrente geschickt zu werden. Eine neue Verordnung des Bundesarbeitsministeriums solle aber genau das verhindern und die ALG II Empfänger mit Minijob dazu zwingen, schon mit 63 die Altersrente zu beantragen. Bei der Hartz IV Zwangsrente wird dann mit teils erheblichen Abschlägen zu rechnen sein.
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Zahl der Minijobber ist gestiegen
Nach Angaben der Minijobzentrale der Deutschen Rentenversicherung in Bochum vom letzten Freitag ist die Zahl der Minijobber im zweiten Quartal 2007 um 227.000 auf mittlerweile 7,546 Millionen angestiegen. Der größte Teil der Arbeitnehmer, nämlich 6,404 Millionen, entfallen dabei auf den gewerblichen Bereich.
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Achtung beim Nebenjob für Frührentner
Die Deutschen Rentenversicherung in Braunschweig hat aktuell darauf hingewiesen, dass es einen Unterschied bei den Zuverdienstgrenzen für Frührentner und für Minijobber gibt. Hier entstehen bei vielen Arbeitnehmern immer wieder Irritationen.
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Staatliche Rente und Minijob
Viele Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in so genannten Minijobs. Bei einem Minijob (400 Euro Job) erhält der Arbeitnehmer das Gehalt Brutto für Netto ausgezahlt. Der Arbeitgeber zahlt 15 % des Einkommens an die gesetzliche Rentenkasse. Wenn ein Arbeitnehmer einen Rentenanspruch aufbauen möchte, kann er den Differenzbetrag zum Beitrag für die Rentenversicherung in Höhe von 4,9 % selbst tragen. Darauf hat die deutsche Rentenversicherung in Braunschweig jetzt mitgeteilt.
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