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Rentenanhebung
Rentenanpassung 2000 verstieß nicht gegen die Verfassung
Vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wurde vor kurzem darüber entschieden, ob die Rentenanpassung im Jahre 2000 und die Aussetzung der Anpassung in 2004 verfassungsgemäß waren.
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Rentner zahlen für Fehler der Vergangenheit
Die Renten wurden in diesem Jahr lediglich um 0,54 Prozent an gehoben und dass trotz eines Wirtschaftsaufschwungs, wie ihn Deutschland seit Jahren nicht erlebt hat. Die Prognosen für die Anhebungen der nächsten zwei Jahre sind auch nicht viel besser. Es wird davon ausgegangen, dass die Renten auch in 2008 und 2009 jeweils um nur 0,5 Prozent steigen werden.
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Rentenanhebung zu gering
Viele Sozialverbände in Deutschland kritisieren die vor kurzem vorgenommene und die fürs nächste Jahr erwartete Rentenanhebung als zu gering. Eine Anhebung um nochmals 0,5 Prozent im nächsten Jahr werde für die Rentner in Deutschland nicht einmal ausreichend sein, um die Preissteigerungen auszugleichen.
Der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, Bernd Niederland kritisierte, dass nicht alle Menschen in Deutschland an den Wirtschaftsaufschwund teilnehmen dürfen und einige davon abgekoppelt werden.
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