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Schwarzarbeit

Schwarzarbeit: Wer erwischt wird muss Sozialabgaben nachzahlen

10. Februar 2008 - Stichworte:

Aus einem vom Sozialgericht Dortmund veröffentlichtem Urteil (Az. S 34 R 50/06) geht her, dass Firmen, die Schwarzarbeiter beschäftigen haben und dabei ertappt wurden auch noch nach mehreren Jahren zur Nachzahlung der Sozialabgaben verpflichtet sind.


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