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Rentenversicherung im Studium?
24. Mai 2009 - Stichworte:
Heute kommt kaum ein Student neben seinem Studium ohne einen Nebenjob aus, und auch Hochschüler sind ab einem bestimmten monatlichen Einkommen in der Rentenkasse versicherungspflichtig. Die Beiträge vom Bruttoverdienst trägt je zur Hälfte der Arbeitgeber und der Versicherte. Die Einzahlung in die Rentenkasse kann sich in Zeiten der zunehmenden Altersarmut später für ihn durchaus einmal rechnen, so die "Bild"-Zeitung.
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