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Witwenrente
Witwenrente nach kurzer Ehe?
Eine Witwenrente gilt normalerweise zur Absicherung des allein bleibenden Ehepartners. Allerdings entschied jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Dienstag verkündeten Urteil, dass grundsätzlich kein Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente besteht, sollte das Ehepaar vorher nicht mindestens ein Jahr miteinander verheiratet gewesen sein. Damit wurde die seit 2002 geltende gesetzliche Regelung erstmals vom BSG bekräftigt. Nach Entscheidung der Kasseler Richter diene die Witwenrente dazu, den Ausfall des Unterhalts abzumildern.
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Hinzuverdienst auch bei Hinterbliebenenrente möglich
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass auch Empfänger von Witwen- und Waisenrenten grundsätzlich Geld hinzuverdienen dürfen, ohne dass bei ihrer Hinterbliebenenversorgung Abstriche gemacht werden. Erst wenn das Einkommen bestimmte Freibeträge überschreitet, wird die Zahlung der Hinterbliebenenrente wie bei der Altersrente gekürzt.
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Rückzahlung auch bei unwissentlich falschen Angaben
ARAG-Experten betonen, dass bei der Angabe von falschen oder unvollständigen Informationen im Rentenantrag Rückzahlungen drohen, auch wenn diese falschen Angaben von Dritten gemacht wurden, die von dem Rentenbezieher mit dem Antrag beauftragt wurden und dieser nichts von den falschen Angaben weiß.
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Keine Rentenansprüche nur durch religiöse Trauung
Die Deutsche Rentenversicherung Bund wies am Montag darauf hin, dass religiöse Eheschließungen ohne vorherige standesamtliche Trauung keine Hinterbliebenenrente begründen. Wenn ein Partner stirbt, hat der hinterbliebene Partner ohne standesamtliche Trauung keinen Anspruch auf Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente. Wenn allerdings bereits ein Anspruch auf eine solche Rente aus einer früheren Ehe besteht, dann bleibt dieser auch bei einer erneuten kirchlichen Heirat bestehen.
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Witwenrente trotz kurzer Dauer der Ehe
Ein zurückgebliebener Ehegatte erhält keine Witwenrente, wenn die Ehe weniger als ein Jahr bestand und ein Partner aufgrund einer zuvor bekannten Erkrankung verstirbt. Denn dann liegt laut ARAG-Experten die Vermutung nahe, dass die Ehe lediglich aus Versorgungszwecken bestand. Dies gilt allerdings nicht, wenn glaubhaft belegt werden kann, dass die Versorgung nicht der Grund für die Eheschließung war.
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Witwengeld bei Beamten
Eine oft aufkommende Frage ist, ab wann das Witwengeld gekürzt wird. Aktuell erhält die Witwe eines verstorbenen, wenn dieser Beamter war, 60 Prozent des Ruhegehalts, welches der verstorbene erhalten hätte wenn er am Tag des Tods in den Ruhestand gegangen wäre. Allerdings nicht immer, Voraussetzung hierfür ist, dass die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde, bei Eheschließungen danach werden nur noch 55 Prozent gezahlt.
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Erziehungsrente
Wer geschieden ist und das Sorgerecht für die Kinder erhalten hat, der erhält vom Expartner in der Regel Unterhaltszahlungen. Wenn allerdings der geschiedene Ehepartner stirbt, so endet logischerweise auch die Zahlung des Unterhaltes und die Frau oder der Mann steht mit den Kindern häufig ohne Einkommen da. Vielen droht dann der Gang zum Sozialamt.
Wer in diese schlimme Situation kommt, sollte auf jeden Fall prüfen, ob er einen Anspruch auf die so genannte Erziehungsrente hat. Um Zahlungen von der Rentenversicherung zu erhalten müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllt werden. Bei Anspruch auf eine Erziehungsrente liegen die Zahlungen der Rentenversicherung im Durchschnitt bei 700 bis 750 Euro.
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