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Antrag auf Erwerbsminderungsrente

17. Juni 2010 - Stichworte:

Hallo an alle Leser!

Ein Bekannter hat im letzten Jahr Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Nach allen erforderlichen Massnahmen (Reha, etc.) wurde der Antrag abgelehnt. Es wurde Einspruch eingelegt. Jetzt erfolgt erneut der Durchlauf: Ärzte, Untersuchungen, Reha.

Meine Frage ist nun: Sollte die Rentenversicherung nun dem Antrag statt geben, ab wann wird dann die Leistung vom Rententräger erbracht? Ab Antragstellung oder ab Zusage?

Gruß
burgund


Ab Antragstellung

Ab Antragstellung

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