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Besteuerung der VBL

20. März 2008 - Stichworte:

Guten Tag,
habe von der VBL jetzt erstmals eine Leistungsaufstellung bekommen in der darauf hingewiesen wird das diese Steuerpflichtig ist. Bin seit dem letzten Jahr Witwe (beziehe die VBL aber schon 20 Jahr), mein Mann hatte sich immer um diese Sachen gekümmert, ich bin daher völlig unwissend und mir im unklaren ob ich jetzt für die VBL eine Steuererklärung machen muß, oder gibt es da eine Freigrenze/Freibetrag.
Würde mich über hilfreich Informationen sehr freuen.
Gruß
eine völlig verunsicherte Rentnerin


Ihre VBL-Betriebsrente

Ihre VBL-Betriebsrente

Sehr geehrte VBL-Rentnerin,

die Betriebsrente der VBL ist eine steuerpflichtige Einnahme.

Durch die Änderungen im Steuerrecht (Jahressteuergesetz 2007) ist die VBL verpflichtet Ihnen eine Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz zuzusenden. Diese Bescheinigung werden Sie von nun an jedes Jahr erhalten.

Ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, darüber kann Ihnen nur Ihr Finanzamt Auskunft geben.

Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrer Bescheinigung haben, können Sie gerne unseren Kundenservice anrufen. Wir sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar. Unsere Telefonnummer lautet: 0180 5 677710 (14 Cent/Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom. Abweichende Preise für Anrufe über Mobilfunk möglich)

Mit freundlichen Grüßen aus Karlsruhe
VBL.Die sichere Versorgung aus einer Hand.

Anja Friedrich
VBL.Kundenservice
Abteilung Kundenmanagement
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VBL.Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Hans-Thoma-Straße 19
76133 Karlsruhe

Telefon 0180 5 677710
(14 Cent/Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom.
Abweichende Preise für Anrufe über Mobilfunk möglich)
Telefax 0721 155-1355
E-Mail kundenservice@vbl.de

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VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Anstalt des öffentlichen Rechts
Vorstand: Wolf R. Thiel (Präsident), Georg Geenen, Richard Peters
Verwaltungsratsvorsitzende: Hartmut Möllring, Kurt Martin
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