deutsche Rente für zurück gegangenen Franzosen

09. Dezember 2009 - Stichworte:

Hallo,

habe div. Fragen zum Thema Rente und Auszahlung.
Ich bin Franzose und habe Jahre lang in die deutsche Rentenkasse eingezahlt und bin nun wieder seit über zwei Jahren zurück in Frankreich.

Ich möchte mir die Rente auszahlen lassen, ist das möglich und was ist dafür nötig?
Stehe nunmehr seit über acht Monaten in stetigem Kontakt mit der LVA und habe bis heute keine nutzbaren Informationen bekommen.
Habe bis heute noch keinen einzigen Cent erhalten.
Bin für jeden Tip und Vorschlag sehr dankbar, denn ich bin nun am Ende mit meinem Latein.

Vielen Dank im vorraus.


deutsche Rente für zurück gegangenen Franzosen

Zitat aus der Seite der Deutschen RV:
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Grundsatz
Bei einem dauerhaften Verzug in das Ausland stellt sich die Frage nach einer eventuellen Beitragserstattung.

Eine Beitragserstattung kann beantragt werden, wenn

-keine Versicherungspflicht mehr besteht,
-nicht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und
-seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen ist.

Diese 3 Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antrags auf Beitragserstattung erfüllt sein.
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Da alle Mitbürger von EU-Staaten die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung haben, wird nichts aus einer Auszahlung der Versicherungsbeiträge. So ist es! Da braucht man keine langen Anfragen.

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