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Erwerbsunfähigkeitsrenten bei neuer Hartz4 Regelung
Hallo
Ich habe meinen Handwerksbetrieb aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen ( Insollvens ) und einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente (2008) gestellt . Dieser wurde abgelehnt weil ich die letzten 5 Monate bis zur Insollwens keine Beiträge mehr zahlen konnte.
Seitdem beziehe ich Hartz 4 ,mann teilte mir mit das ich erst wieder 3 Jahre Pflichtbeiträge zahlen muß um einen neuen Antrag stellen zu können , diese wurden auch bis zum 31,12,2010 gezahlt , nun kam ja die neue Hartz 4 Regelung in der keine Rentenbeiträge mehr gezahlt werden . Die drei Jahre wartezeit wären im Mai diesen Jahres um gewesen .
Nu meine Frage : kann ich jetzt wo mir nur noch 4 Monate Pflichtbeiträge keinen neuen Antrag mehr stellen oder gibt es da vielleicht eine Sonder regelung . Vielen dank im voraus .
MfG
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