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Grundsicherung Rente - Grundabsicherung
28. Januar 2008 - Stichworte:
Betr.: Grundabsicherung d.h. Aufstockung der Mindestrente durch das Sozialamt.
Da aus Ihrer Erklärung der Grundabsicherung keine festen Zahlen hervorgehen, gehe ich davon aus, da diese Zuzahlungen unterschiedlich sind.
Ich werde am 30.01. 63 Jahre und erwarte zum 65. Lebensjahr lt. Rentenversicherunganstalt eine Rente von ca.600,00 EURO.
Können Sie mir heute schon mitteilen, ob lt.diesem Betrag eine Grundabsicherung für mich in Frage kommt und wie hoch dann der Gesamtbetrag meiner Rente ungefähr aussehen wird?
Es würde mich freuen von Ihnen zu hören. Für Ihre Bemühungen im voraus vielen Dank.
Ich habe 28 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und danach durch Selbständigkeit nicht mehr.
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Guten Tag, zunächst vielen
Guten Tag,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine verbindliche Aussage darüber zu treffen, wie hoch ihr Anspruch auf Grundsicherung ist bzw. ob überhaupt ein Anspruch besteht, können wir leider nicht machen. Wir würden Ihnen raten, sich mit dem für sie zuständigen Sozialamt in Verbindung zu setzen, da dieses darüber entscheidet, welche Leistungen Ihnen zustehen.
Gruß
Ihr Renten-Fakten Team
grundsicherung
Ich möchte mit 60 Jahren in Rente gehen.Erhalten werde ich 699,00 Euro Brutto.Um zu erfahren ob ich Grundsicherung erhalte, wollte ich mich beim Sozialamt
erkundigen.
Eine sehr unhöfliche Person am Telefon erklärte mir,dass man daß nur mit
dem Nettobetrag errechnen kann.
Da ich aber im Voraus wissen wollte,ob ich ausreichend im Rentenalter
versorgt bin,weiß ich nicht mehr an wen ich mich wenden soll.
Christa P.