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Hinzuverdienst bei Witwenrente gegenüber Versorgungsausgleich bei Geschiedenen
Fragen zur Witwenrente:
Wenn ich Bezieherin einer Witwenrente bin und dann wieder heiraten möchte, wird mir die Witwenrente für den Rest meines Lebens gestrichen. Ich erhalte dann in diesem Fall eine 24monatige Abfindung der zuletzt gezahlten Witwenrente.
Wurde diese Rente, wie bei mir, bereits um 40% gekürzt, weil ich über den Freibetrag von 693,53 € lag, dann erhalte ich nur diesen gekürzten Rentenbetrag
X 24 Monate.
Ist das gerecht?
Wenn ich einmal den Tod meines Mannes als Scheidung bezeichne, denn es ist ja im Grunde genommen nichts anderes! Bis euch der Tod scheidet – so heißt es.
Gehe ich jetzt davon aus, dass eine geschiedene Frau 2 Kinder erzogen hat – so wie ich auch –, sich dann nach z.B. über 30 Jahren scheiden lässt, so wird ihr in der Regel ein Versorgungsausgleich gezahlt, denn tatsächlich hat sie auf Arbeit und Rentenansprüche wegen der Kindererziehung für sich selber verzichtet, insofern ist der Versorgungsausgleich für die geschiedene Ehefrau gerechtfertigt.
Was ich aber nicht verstehe und als außerordentlich ungerecht empfinde, ist die Tatsache, dass sich diese geschiedene Ehefrau neu vermählen kann, ohne dass dieser Versorgungsausgleich, der ihrem Rentenkonto gutgeschrieben, nicht gestrichen wird.
In diesem Fall ist also eine Neuvermählung für sie „rentenunschädlich“.
Warum muss ich als Witwe bei neuer Vermählung meinen „Versorgungsausgleich“ – sprich Witwenrente – an den Staat abgeben?
Ich empfinde diese Tatsache als sehr ungerecht.
Hinzu kommt auch noch, dass ich von meiner Witwenrente nicht leben kann und daher arbeiten gehen muss. Allerdings wird mir nur ein Freibetrag von 693,53 € eingeräumt. Komme ich mit nur einem Euro meines erarbeiteten Einkommens über diesen Betrag, wird mir die Witwenrente um 40% des überschreitenden Betrages gekürzt. Auch das hat eine geschiedene Frau, die wieder neu geheiratet hat, nicht zu befürchten.
Der Tod eines Ehemannes wird also geringwertiger und rentenschädlich für mich ausgelegt, sofern ich mich wieder verheiraten möchte. Eine geschieden Ehefrau, die neu geheiratet hat, wird insofern auch noch vom Staat belohnt!
Sowohl die Frau, die sich auf eigenen Wunsch hat scheiden lassen und ich, haben einmal versprochen in guten wie auch in schlechten Zeiten zueinander zu stehen!
Ein deutsches Gericht hat in einem Falle die Scheidung ausgesprochen, in meinem Fall war es der liebe Gott, aber ich habe mein Versprechen nicht gebrochen!
Warum stuft der Gesetzgeber eine Scheidung bevorzugter ein, als der nicht gewollte Tod eines Ehemannes, denn dieser Tod ist doch nichts anderes als eine Scheidung!?
Ich möchte wieder heiraten aber kann es aus finanziellen Gründen (Wegfall der Witwenrente) nicht, denn mein Partner ist (unschuldig, auch wenn es diesen Begriff nicht mehr gibt) geschieden und muss an seine geschiedene Ehefrau einen nicht unerheblichen Versorgungsausgleich zahlen! Wir würden gerne vor Gott unser Jawort geben, aber dieser Staat ermöglicht Witwen und Witwer ohne erheblichen finanziellen Einbruch keine neue Eheschließung.
Eine geschiedene Ehefrau/Ehemann ist besser gestellt!
WARUM???
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