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Nachträgliche Berechnung von Rente bei Scheidung

21. Februar 2011 - Stichworte:

Hallo,
nun wird es kompliziert, da es europäisch wird.
Meine Eltern haben 1970 in BRD standesamtlich geheiratet.Ebenso waren sie in Ihrer Heimat verheiratet.
Mein Vater hat sich 1991 in seiner Heimat scheiden lassen ohne diese in BRD standesamtlich beurkunden zu lassen. 1993 ging mein Vater in Rente und er verstarb 2009.
Meine Mutter bezieht seit einem Jahr Altersrente.
Ein antrag auf Witwenrente wurde abgelehnt, da die Scheidung die in Europa ausgesprochen wurde auch europaweit gilt.
Kann Sie nun nachträglich ein Rentensplitting für die Zeit von 1970 bis 1991 beantragen und wenn dann wie?
Für qualifizerte Äüßerungen oder Antworten wäre ich dankbar.


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