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Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Hallo zusammen,
ich bin selbstständig und zahle freiwillig einen Betrag jeden Monat an die Deutsche Rentenversicherung.
Jetzt bekam ich eine Bestätigung für die Höhe der Zahlungen in 2010. Ist soweit ok.
Auf der Rückseite des Schreibens steht allerdings ein Hinweis.
Zitat Anfang:
Beabsichtigen Sie mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu erhalten, muss bereits bis zum 31.12.1982 die allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonaten mit Beitrags- und Ersatzzeiten erfüllt und vom 01.01.1984 an grundsätzlich für jeden Kalendermonat ein beitrag gezahlt sein.
Zitat Ende
Und genau das verstehe ich nicht richtig.
Heißt das, wenn ich in der Vergangenheit bis zum 31.12.1982 nicht bereits 60 Monate Einzahlungen vorgenommen hatte, meine jetzigen Beiträge für einen eventuellen Fall der vermindertern Erwerbsfähigkeit nichts bringt?
Das ist doch kaum zu schaffen für viele Bürger. die so um die 40/50 bzw jünger sind.
Falls ja, stellt sich mir die Frage warum ich denn überhaupt noch zahlen sollte. Was hätte ich denn für Vorteile?
Ich würde mich über Infos sehr freuen.
Vielen Dank.
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