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Rentenberechnung zu DDR Zeiten
Rentenformel Ost zur Ermittlung Entgeltpunkte:
Bruttojahresverdienst multipliziert mit Umrechnungswert
dadurch erhält man den mit WEST vergleichbaren Wert
ist das Ergebnis höher als der Durchschnittswert aller Versicherten (Ost/West),
dann gilt die für das entspr. Jahr festgelegte Beitragsbemesssungsgrenze
diesen ermittelten Wert teilt man durch den Durchschnittswert aller Versicherten
und erhält die entsprechenden Entgeltpunkt des gewählten Jahres.
Ist das so geblieben, oder hat sich hier was geändert?
Ich spreche nur von den Zeiten vor der Wiedervereinigung.
In meiner Rentenberechnung hat man das nämlich nicht so gemacht, man hat den Umrechnungswert einfach weggelassen und die WEST-Formel auch für die DDR-Zeiten angewandt.
Ich büße hier erhebliche Punkte ein!
Danke!
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