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Riester Rente in der Elternzeit
17. Juni 2007 - Stichworte:
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ich die staatliche Förderung für die Riester Rente auch erhalte, wenn ich in Elternzeit bin?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke
Sabine
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Ja bekommst du
Hallo Sabine,
bei Kindererziehung zahlt der Bund 3 Jahre Pflichtbeiträge und insofern bist du förderberechtigt für die Riester Verträge.
Danke
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort, die hat mir sehr geholfen.
bis bald
Sabine
Hallo Mario, wenn ich Dich
Hallo Mario,
wenn ich Dich richtig verstehe, zahlt der Bund die Pflichtbeiträge, die in der Elternzeit eingezahlt werden müssen, um die stattliche Förderung zu bekommen.
Wo kann man das denn Beantragen?
Viele Grüße
Daniel
Hallo Daniel, ich glaube
Hallo Daniel,
ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor. Der Staat zahlt nicht den Mindestbeitrag, der in einen Rentenvertrag eingezahlt werden muss, um die maximale Förderung zu bekommen, den muss der Sparer selbst zahlen.
Was Mario sagen wollte ist denke ich, dass eine Mutter (oder auch ein Vater) in der Elternzeit über den Staat sozialversichert ist und damit einen Anspruch auf Förderung hat.
Gruß
Dirk
Was Mario sagen wollte ist
Was Mario sagen wollte ist denke ich, dass eine Mutter (oder auch ein Vater) in der Elternzeit über den Staat sozialversichert ist und damit einen Anspruch auf Förderung hat.
Ja genau das wollte ich damit sagen.