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Vererbung

27. Mai 2010 - Stichworte:

Guten Tag,

nachdem ich mich schon sehr intensiv mit einer 2. Altersvorsorge beschäftigt habe, fehlt mir bzgl. der Riester-Rente immer noch eine entscheidene Information. Wie ich auf der Seite http://www.riesterrente-info.de/riester-rente-aktuell/ entnommen habe, ist die Vererbung nur in einem begrenzten, oder eingeschränkten Umfang möglich.

Inwieweit ist denn eine Vererbung zu den nächsten Angehörigen (Familie) eingeschränkt. Unterliegt das Kapital auch der Erbschaftssteuer? Oder wie ist die Einschränkung zu verstehen.

Vielen Dank für weiter Hinweise.

Gruß Jörg


http://www.infoportal-rente.de

Moin Jörg,

eine gute Seite die Du da gefunden hast.

Was die Vererbbarkeit einer Riester Rente angeht... die unterliegt nicht der Erbschaftssteuer. Man unterscheidet zwischen der Aufschubdauer (in der Zeit zahlst Du Beiträge) und der Rentenbezugsdauer. Nehmen wir mal an Du verstirbst während der Aufschubdauer. Nun kann Deine Frau kein Kapital aus der Riester Rente erben. Sie kann sich das Kapital nur auf einen eigenen Riester Renten Vertrag überschreiben lassen und später einen Rente daraus beziehen. Diese wird dann ganz normal (voll) versteuert.

Diese Regelung verführt viele Versicherungsvermittler dazu, zu sagen, dass auch die Partnerin/ der Partner sofort eine Riester Rente benötigt. Das ist Quatsch!!!!! Der überlebende Partner kann auch noch nach dem Todesfall einen eigenen Vertrag der Riester Rente abschließen.

Was passiert wenn ein Partner im Rentenbezug verstirbt??? Hier gilt eine Rentengarantiezeit!!! Das bedeutet: Wie lange wird eine Rente gezahlt, auch wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr lebt. Eine Riester Rente wird ja eigentlich lebenslang gezahlt aber was ist wenn der Rentner bereits nach 5 Jahren verstirbt? Ist das Geld dann weg? Kann sein! Wenn - beim Vertragsschluss -nur eine Rentengarantiezeit von 5 Jahren vereinbart wurde. Das wäre echt mies!! Und es ist mies... denn die Meisten Verträge haben nur so eine kurze Rentengarantiezeit vereinbart!!! Also achte drauf das mindestens 20 Jahre Rentengarantiezeit vereinbart sind!!!!!!!! Manche Anbieter bieten nur 15 Jahre an. Finger weg!!!!

Viel Erfolg!

Stefan

Private Altersvorsorge Vergleich