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Schule
Als Schulabgänger an die Rente denken
Um Nachteile bei der späteren Rente zu vermeiden, sollten sich Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz bei der Agentur für Arbeit melden.
Jugendliche zwischen 17 und 25 Jahren, die innerhalb eines Monats nach Schulabschluss keinen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben, sollten sich als ausbildungsplatzsuchend melden.
Die Zeit, in der man sich dann einen Ausbildungsplatz sucht, kann somit für die Rentenversicherung angerechnet werden. Damit entstehen bei der späteren Rente keine Nachteile.
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Waisenrente nur bis zum Abschluss von Schule oder Ausbildung
Sterben die Eltern von Kindern und Jugendliche gibt die Deutsche Rentenversicherung in dieser schwierigen Situation finanziellen Halt: Mit einer Waisenrente will sie den Jugendlichen den Weg in die Zukunft erleichtern. Jugendliche die nach ihrem 18. Geburtstag weiterhin zur Schule, Studieren oder eine Ausbildung machen, können die Waisen-Rente sogar bis zum Abschluss von Schule, Studium oder Lehre erhalten, in der Regel bis zum 27. Lebensjahr, das gibt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover bekannt.
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