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VdK-Präsidentin Mascher spricht sich für Änderung des Rentenrechts aus

27. August 2009 - Stichworte:

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, hat sich angesichts der steigenden Ausgaben für Sozialhilfe und für die Grundsicherung im Alter für Änderungen im Rentenrecht ausgesprochen. Gegenüber der "Thüringer Allgemeinen" (Donnerstagausgabe) sagte Mascher, dass die Empfängerzahl bei der Grundsicherung mit einer ungeheuren Dynamik zunehme. Es müsse daher eine Änderung im Rentenrecht vollzogen werden, um der wachsenden Altersarmut entgegenzuwirken. Wörtlich sagte Mascher: "Bei Niedriglohnbeziehern müssen die Beiträge für die Rente höher bewertet werden."

Bis 1992 habe es eine derartige Rente nach Mindesteinkommen bereits gegeben, somit habe sich das Instrument bewährt. Weiter machte sich Mascher dafür stark, dass Personen, die für eine Dauer von 30 Jahren Beiträge gezahlt haben, eine deutlich über der Grundsicherung liegende Rente erhalten sollten. Höhere Rentenbeiträge sollten des Weiteren für «Hartz IV»-Empfänger abgeführt werden. Momentan sei das Niveau derart niedrig, dass Betroffene bei einem Jahr Arbeitslosengeld-II-Empfang eine Rentenanspruch auf 3,17 Euro erwerben würden. Sollte jemand auch nur fünf Jahre ohne Beschöftigung gewesen sein, reiße das am Ende ein riesiges Loch in dessen Altersvorsorge, so die VdK-Präsidentin weiter.

Am gestrigen Mittwoch hatte das Statistische Bundesamt bekanntgegeben, dass im vergangenen Jahr sechs Prozent mehr Geld für die Grundsicherung im Alter bezahlt wurde als noch 2007.



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