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Versorgungsausgleich nach Scheidung folgt ab heute neuen Regeln

01. September 2009 - Stichworte:

Mit dem Monatswechsel ist wieder eine Reihe gesetzlicher Änderungen in Kraft getreten. Auch der Versorgungsausgleich unter geschiedenen Ehepartnern ist davon betroffen. Er ist den Bedingungen der stärkeren privaten Vorsorge angepasst und somit gerechter gemacht worden. Medienberichten zufolge werden von nun an alle Ansprüche aus der Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge, der Beamtenversorgung und weiteren Formen der Altersvorsorge jeweils zur Hälfte geteilt.

In den alten Bundesländern existiert der Versorgungsausgleich seit 1977, in den neuen Bundesländern seit 1992. In jedem Scheidungsfall musste bisher ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Dies ist ab sofort anders: Zu einem Versorgungsausgleich soll es nur noch dann kommen, wenn zwischen den Ehepartnern klare Einkommensunterschiede bestehen. Sollten beide Eheleute während ihrer Ehe die gleichen Ansprüche erworben haben, wird ab dem heutigen 1. September auf einen derartigen Versorgungsausgleich verzichtet.

Sollte eine Ehe weniger als drei Jahre gehalten haben, findet ebenfalls kein Versorgungsausgleich statt.


Private Altersvorsorge Vergleich