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Viele Betriebsrenten müssen angepasst werden

26. Juli 2007 - Stichworte:

Die von der Bundesregierung festgelegte Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 Jahren auf 67 Jahre hat auch eine Auswirkung auf die meisten Betriebsrenten, da der größte Teil der bestehenden Verträge auf ein Rentenbeginnalter von 65 Jahren ausgelegt sind.

Nur wer eine Absicherung fürs Alter durch einem Betriebsrentenvertrag mit einer dynamischen Anpassung des Rentenbeginnalters auf das gesetzliche Rentenalter oder auf das betriebsrentenrechtliche Eintrittsalter abgeschlossen hat, der braucht sich um dieses Thema jetzt nicht zu kümmern. Für alle anderen Versicherungsnehmer gilt, sich mit seinem Rentenversicherungsanbieter in Verbindung setzen und zu klären, welche Anpassungen im Bezug auf die Laufzeit des Rentenvertrages geplant sind.


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