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Waisenrente nur bis zum Abschluss von Schule oder Ausbildung

Sterben die Eltern von Kindern und Jugendliche gibt die Deutsche Rentenversicherung in dieser schwierigen Situation finanziellen Halt: Mit einer Waisenrente will sie den Jugendlichen den Weg in die Zukunft erleichtern. Jugendliche die nach ihrem 18. Geburtstag weiterhin zur Schule, Studieren oder eine Ausbildung machen, können die Waisen-Rente sogar bis zum Abschluss von Schule, Studium oder Lehre erhalten, in der Regel bis zum 27. Lebensjahr, das gibt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover bekannt.

Neben schulischer und beruflicher Ausbildung können junge Menschen die ihre Eltern verloren haben auch während eines sozialen oder ökologischen Jahres mit der finanziellen Unterstützung rechnen. Habe die Waisen die Ausbildung mit dem 27. Geburtstag noch nicht abgeschlossen, da sie zuvor Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, dann gibt es die Waisenrente sogar noch darüber hinaus: Die Rente kann sich dann um den Zeitraum des Staatsdienstes verlängern.

Aber Achtung: Bricht ein volljähriger Waise Schule, Studium oder Ausbildung ab, dann kann die Rente zu diesem Zeitpunkt enden. Auch während des Wehr- oder Zivildienstes und bei Arbeitslosigkeit gibt es keinen Anspruch auf Waisenrente. Läuft die Rente in dieser Zeit – zu Unrecht – weiter, muss die Rentenversicherung das zu viel gezahlte Geld zurückfordern.

Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover empfiehlt deshalb: Im Zweifel sofort den Abbruch oder das Ende der Schulzeit dem Rentenversicherer mitteilen. Tipps und Hilfe geben die Experten in den Beratungsstellen, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 100048010 sowie die Versichertenältesten



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