Navigation

Benutzeranmeldung

Witwengeld bei Beamten

22. Mai 2008 - Stichworte:

Eine oft aufkommende Frage ist, ab wann das Witwengeld gekürzt wird. Aktuell erhält die Witwe eines verstorbenen, wenn dieser Beamter war, 60 Prozent des Ruhegehalts, welches der verstorbene erhalten hätte wenn er am Tag des Tods in den Ruhestand gegangen wäre. Allerdings nicht immer, Voraussetzung hierfür ist, dass die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde, bei Eheschließungen danach werden nur noch 55 Prozent gezahlt.

Das Witwengeld wird dann gekürzt wenn das gesamte Einkommen der Witwe höher ist als die dem Hinterbliebenden-Geld zugrunde liegenden Ruhegelder. Bei der Berrechnung wird wie folgt vorgegangen: Eigenes Gehalt + Witwengeld abzgl. Ruhegehalt des Beamten = Kürzungsbetrag.

Das Witwengeld muss allerdings mindestens 20% betragen, also es muss wenigstens 20% des Witwengeldes ausgezahlt werden, dabei ist es egal wie hoch das Einkommen der Witwe ist.


Private Altersvorsorge Vergleich