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Wohn-Riester: Eigenheimrente beschlossen

08. April 2008 - Stichworte:

Nach fast zweijährigen Verhandlungen beschloss das Kabinett heute, dass selbst genutztes Wohneigentum in Zukunft mit in die Altersvorsorge einbezogen werden kann. Damit brachte das Kabinett den Gesetzentwurf für die Eigenheimrente auch Wohn-Riester genannt auf den Weg. Die neue Wohn-Riester wird dem Staat knapp eine Milliarde Euro pro Jahr kosten.

Dem Entwurf nach kann angespartes Geld nun aus einem Riester-Vertrag komplett entnommen werden, und dafür genutzt werden schneller eine Wohnung oder ein Haus für den Eigenbedarf zu kaufen. Nicht nur das, auch die Tilgung von Darlehen soll dem Gesetzesentwurf nach direkt gefördert werden.

Bei der sogenannten Wohn-Riester ist es möglich die angesparte Summe schon vor dem 60. Geburtstag komplett zu entnehmen und für Wohneigentum oder Anteile an einem Altersheim zu nutzen. Der Vorteil ist das die Zulagen erhalten bleiben. Eine Steuer fällt hierbei erst einmal nicht an. Festgehalten wird der Entnahmebetrag auf einem fiktiven Wohnförderkonto und dort jährlich mit zwei Prozent aufgezinst. Tilgen muss der Sparer hierbei nicht, dass Geld hilft also wirklich bei der Investition. Er kann seinen leeren Vertrag wieder auffüllen und kassiert dafür sogar erneut Zulagen.

Ganz so neu ist das ganze allerdings nicht, eine ähnliche Regelung gibt es derzeit schon. Hier muss der Sparer mindestens 10.000 Euro entnehmen und anschließend zügig wieder zurück überweisen. Nach den neuen Regeln ist man deutlich flexibler.

Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem Artikel zur Wohnriester



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