Wohn-Riester: Förderung der Eigenheimrente für Bausparverträge

11. November 2008 - Stichworte:

Im November ist es so weit. Die ersten zertifizierten Riester-Bausparverträge kommen auf den Markt. Bei der neuen Vorsorgeform handelt es sich um die Eigenheimrente, die allgemein Wohn-Riester genannt wird.

Die neue Förderung kann von allen Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, pflichtversicherte Selbstständige, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie deren Ehepartner in Anspruch genommen werden, sofern sie über einen Riester-Rentenvertrag verfügen. Es gibt keine Einkommensgrenzen.

Der volle Riester-Bonus von maximal 2.100 Euro inkl. Zulagen wird gewährt, wenn der Sparer mindestens vier Prozent seines Bruttoeinkommens anlegt. Dieser Betrag entspricht 154 Euro Grundzulage (308 Euro bei Verheirateten mit zwei Verträgen). Pro Kind gibt es 185 Euro, für jedes Kind das ab 2008 geboren ist sogar 300 Euro. Besonders attraktiv ist Wohn-Riester für Jungendliche unter 25 Jahren. Diese erhalten bei Vertragsabschluss einen einmaligen Berufsanfängerbonus von 200 Euro.

Wer sein Geld in einem Riester-Vertrag anspart, der kann drei Viertel oder das komplette Kapital für den Bau oder den Kauf einer Immobilie entnehmen, die er selbst nutzen muss. Bedingung ist zudem, dass sich das Haus bzw. die Wohnung in Deutschland befindet und nach 2007 gekauft bzw. fertiggestellt wurde. Alternativ kann das Geld auch für den Erwerb von Wohnungsgenossenschaftsanteilen oder Dauerwohnrechten beispielsweise in einem Seniorenheim benutzt werden.

Auch für diejenigen, die gerade Gebaut haben gibt es bei der neuen Förderung Vorteile. Die Förderung kann dafür genutzt werden, laufende Baudarlehen zu tilgen, da die staatlichen Zuschüsse auch genutzt werden dürfen, um Restschulden zu tilgen. Wichtig ist hierbei, dass die eigenen vier Wände erst nach dem 31.12.2007 fertiggestellt bzw. gekauft wurden. Zudem müssen die Wohnung oder das Haus selbst genutzt werden.

Verfügt ein Sparer bereits über einen Riester-Vertrag, so kann er das Guthaben aus dem bisherigen Vertrag entnehmen und komplett für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie verwenden. Für Umbau-, Modernisierungs- oder Energiesparmaßnahmen an bestehenden Eigenheimen kann die Riester-Förderung allerdings nicht genutzt werden.

Wurde der Riester-Vertrag vor dem 01. Juli 2008 abgeschlossen, so gilt, dass für die Finanzierung einer Immobilie noch in 2008 aber spätestens in 2009 mindestens 10.000 Euro entnommen werden müssen. Das angesparte Riester-Vermögen wird von Banken und Bausparkassen komplett als Eigenkapital anerkannt. Wird die durch eine Wohn-Riester geförderte Immobilie wieder verkauft, so muss die Förderung zurückgezahlt werden. Alternativ kann die Förderung innerhalb von einem Jahr wieder in einem neuen Riester-Vertrag angelegt werden oder muss innerhalb der nächsten vier Jahre wieder in selbstgenutztes Eigentum investiert werden.

Muss die Immobilien aufgrund eines berufsbedingen Umzugs zeitweise vermietet werden, so muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden, wenn der Eigentümer bis zu seinem 67. Lebensjahr die Immobilie wieder selbst nutzt. Wohn-Riester unterliegt wie alle Riester-Verträge der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, dass die geleisteten Beiträge in der Sparphase steuerfrei sind, die Auszahlung im Rentenalter dann aber steuerpflichtig ist.



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