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Wohn-Riester für Selbstständige nur über Ehepartner

02. Dezember 2008 - Stichworte:

Medienberichten zufolge können Selbstständige den neuen Wohn-Riester nicht nutzen, da sie keinen Anspruch auf staatliche Förderung haben, weil sie nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert sind. Wie aus dem Portal Ihre-Vorsorge.de, einem Angebot der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Berlin hervorgeht, ist die Riester-Förderung generell nur möglich, wenn der mit Zulagen und Steuervorteilen bedachte Vorsorger selbst Rentenversicherungsbeiträge zahlt.

Eine Möglichkeit für Selbstständige, die Förderung doch noch zu erhalten, besteht über den Ehepartner. Wenn dieser förderberechtigt ist und einen Riester-Vertrag besitzt, kann auch ein Selbstständiger den neuen Wohn-Riester nutzen. Voraussetzung hierfür sei aber, dass die Ehepartner nicht dauerhaft getrennt leben.

Außer nicht pflichtversicherten Selbstständigen sind auch noch andere Personengruppen nicht förderberechtigt. Hierzu zählen Bezieher einer Altersrente, einer Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, Studenten, geringfügig Beschäftigte, die ihren Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung nicht aufstocken sowie alle in berufständischen Versorgungseinrichtungen wie z.B. Rechtsanwälte.


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