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Wohn-Riester: Nichts überstürzen bei der Eigenheimrente

14. April 2008 - Stichworte:

In der letzten Woche hat das Kabinett die Förderung des Eigenheimerwerbs per Riester-Sparvertrag - die sogenannte Wohn-Riester - beschlossen. Die Verbraucherzentrale Berlin rät nun, dass Bausparer nichts überstürzen sollten, um die Förderung für dieses Jahr nutzen zu können.

Baufinanzierungsexperte Peter Dirk sagte: «Es ist völlig ausreichend, wenn man den Vertrag bis zum Jahresende schließt, um in den Genuss der vollen Prämie zu kommen». Wie bei allen Verträgen zur Riester-Rente müssen die Anträge für die staatliche Zulage erst bis Ende des Jahres gestellt werden. Produkte die auf die neue Förderung abgestimmt sind kommen erst in den nächsten Monaten auf den Markt, so Dirk weiter.

Man sollte sich aber grundsätzlich jetzt schon bei der Bank eine Garantie für die Riester-Fähigkeit der Tilgung geben lassen. Banken sind nämlich nicht verpflichtet, die Möglichkeit der geförderten Tilgung rückwirkend anzubieten. Wer jetzt eine Baufinanzierung abschließt, sollte daher mit dem Berater darüber sprechen. Das «Eigenheimrentengesetz» soll nach seiner Verabschiedung rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres gelten.



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